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Die Machtübernahme der Nationalsozialisten am 30.1.1933 sollte sich für die Bruderschaften katastrophal auswirken. Zwar gewährte das Reichskonkordat, das am 20.7.1933 mit dem Heiligen Stuhl abgeschlossen wurde, den katholischen Verbänden und Organisationen besonderen Schutz, aber die Vereinbarungen waren mit dem Vorbehalt versehen, " es sei denn, daß in diesen Satzungen Zwecke vorgesehen wären, die dem neuen Staat an sich zuwiderlaufen" ( § 31).

Anfang 1935 trat an die Stelle des bisherigen "Deutschen Schießsportverbandes" der nationalsozialistisch geprägte "Deutsche Schützenverband". Am 6. März desselben Jahres wurde die " Erzbruderschaft vom hl. Sebastian" von der Geheimen Staatspolizei ( Gestapo) für aufgelöst erklärt, mit Jahres beginn 1937 trat eine Einheitssatzung für alle Vereine, die Schießsport betreiben wollten, in Kraft. Den Schützenbruderschaften blieb nur die Alternative, als rein kirchlicher Verein weiterzubestehen und damit öffentliche Auftritte einschließlich des Königsvogelschießens einzustellen oder aber sich dem "Deutschen Schützenverband im NS-Reichsbund für Leibesübungen" (RfL) anzuschließen, was aber eine völlige Lösung von der Kirche bedeuten mußte, da der RfL jede konfessionelle Bindung ablehnte.

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